Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertrag, Angebot und Bestätigung

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nach- folgend Allgemeine Geschäftsbedingungen genannt) finden auf sämtliche Angebote sowie auf das Zustande- kommen, den Inhalt und die Erfüllung aller zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (nach- folgend Designer genannt) geschlossenen Verträge Anwendung. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Designer vereinbart wer- den.

1.2
Angebote sind freibleibend und bleiben zwei Monate gültig. Unvorhergesehene Veränderungen der Arbeiten können Preisanpassungen zur Folge haben. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die erwähnten Tarife und Angebote gelten nicht automatisch für zu- künftige Aufträge. Der Auftraggeber verbürgt sich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen dem Designer verschafften Daten, auf die der Designer sein Angebot gründet.

1.3
Aufträge werden vom Auftraggeber schriftlich bestätigt. Wenn der Auftraggeber dies unterlässt, jedoch trotz- dem zustimmt, dass der Designer mit der Ausführung des Auftrags beginnt, gilt der Inhalt des Angebots als vereinbart und finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Weitere mündliche Vereinbarungen und Bedingungen sind für den Designer erst verbindlich, nachdem diese schriftlich von dem Designer bestätigt worden sind.

2. Die Vertragsausführung

2.1
Der Designer bemüht sich, den Auftrag sorgfältig und unabhängig auszuführen, die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten und nach einem für den Auftraggeber brauchbaren Resultat zu streben, wie dies von einem billig und professionell handelnden Designer zu verlangen ist. Sofern erforderlich, hält der Designer den Auftraggeber über den Fortgang der Arbeiten auf dem Laufenden.

2.2
Der Auftraggeber tut alles, was billigerweise nötig oder erwünscht ist, um eine rechtzeitige und korrekte Lieferung durch den Designer zu ermöglichen, wie zum Beispiel vollständige, geeignete und deutliche Daten oder Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (lassen), von denen der Designer angibt, sie seien für die Vertragsausführung erforderlich oder von denen der Auftraggeber weiß oder billigerweise zu vermuten hat, dass sie das sind.

2.3
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt eine von dem Designer angegebene Frist für die Ausführung des Auftrags nur annäherungsweise.

2.4
Sofern nicht anders vereinbart, gehören nicht zum Auftrag des Designers :
a. das Durchführen von Tests, das Beantragen von Genehmigungen und das Beurteilen, ob die Anweisungen des Auftraggebers den gesetzlichen Normen oder Qualitätsnormen entsprechen
b. das Durchführen von Untersuchungen über existierende Rechte, wie Patentrechte, Warenzeichenrechte, Muster - oder Modellrechte, Urheberrechte oder Portrait-Rechte Dritter
c. eine eventuelle Untersuchung nach den unter Buchstabe b. bezeichneten Schutzmaßnahmen für den Auftraggeber.

2.5
Bevor mit der Produktion, Vervielfältigung oder Veröffentlichung begonnen werden kann, geben die Parteien einander die Gelegenheit, die letzten Modelle, Prototypen oder Muster des Resultats zu kontrollieren und zu genehmigen.

2.6
Abweichungen des Resultats von dem, was vereinbart wurde, sind kein Grund für Beanstandung, Preisnachlass, Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags, wenn diese Abweichungen unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen untergeordneter Bedeutung sind.

2.7
Reklamationen werden dem Designer so schnell wie möglich, auf jeden Fall jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Vollendung des Auftrags, schriftlich mit- geteilt. Wird dies unterlassen, wird angenommen, dass der Auftraggeber das Resultat des Auftrags vollständig akzeptiert hat.

3. Das Einschalten Dritter

3.1
Sofern nicht anders vereinbart, werden Aufträge an Dritte im Rahmen der Auftragsausführung vom Auftraggeber oder in seinem Namen erteilt. Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Designer auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers als Bevollmächtigter auftreten. Die Parteien können dafür eine Vergütung vereinbaren.

3.2
Wenn der Designer auf Wunsch des Auftraggebers einen Kostenvoranschlag für Dritte ausarbeitet, gilt dieser nur annäherungsweise. Auf Wunsch kann der Designer im Namen des Auftraggebers Angebote anfordern.

3.3
Wenn der Designer bei der Ausführung des Auftrags gemäß einer ausdrücklichen Vereinbarung auf eigene Rechnung und Gefahr Waren oder Dienstleistungen von Dritten bezieht, und wenn diese Waren oder Dienstleistungen an den Auftraggeber weitergeleitet werden, gilt das in den Allgemeinen Bedingungen des Zulieferanten und/oder gesonderten Vereinbarungen mit diesem in Bezug auf Garantie und Haftung Angeführte auch dem Auftraggeber gegenüber.

3.4
Wenn der Designer, möglicherweise im Namen des Auftraggebers, Produktionsbetrieben oder anderen Dritten Aufträge oder Anweisungen erteilt, muss der Auftraggeber auf Antrag des Designers die in Artikel 2.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnete Genehmigung schriftlich bestätigen.

3.5
Der Auftraggeber schaltet nicht ohne Rücksprache mit dem Designer Dritte ein, wenn dies auf die mit dem Designer vereinbarte Auftragsausführung Einfluss nehmen kann. In vorkommenden Fällen beraten die Parteien, welche anderen Auftragnehmer eingeschaltet und mit welchen Arbeiten sie beauftragt werden.

3.6
Der Designer haftet nicht für Fehler oder Mängel an Produkten oder Dienstleistungen Dritter, die vom Auftraggeber oder in seinem Namen eingeschaltet wurden, gleichgültig, ob diese von dem Designer vorgeschlagen wurden. Der Auftraggeber hat sich selbst an diesen Parteien schadlos zu halten. Der Designer kann ihm dabei auf Wunsch Mithilfe gewähren.

4. Rechte geistigen Eigentums und Eigentumsrechte

4.1
Sämtliche sich aus dem Auftrag ergebenden Rechte geistigen Eigentums – Patent-, Warenzeichen-, Muster- oder Modellrechte und Urheberrechte inbegriffen – an den Resultaten des Auftrags stehen dem Designer zu. Sofern ein solches Recht nur durch Hinterlegung oder Eintragung erworben werden kann, ist ausschließlich der Designer dazu befugt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.2
Die Parteien können vereinbaren, dass die im 1. Absatz bezeichneten Rechte ganz oder teilweise auf den Auftraggeber übertragen werden. Diese Übertragung und die etwaigen Bedingungen, unter denen die Übertragung erfolgt, werden immer schriftlich festgelegt. Bis zum Zeitpunkt der Übertragung wird ein Nutzungsrecht gemäß Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt .

4.3
Der Designer ist jederzeit berechtigt, seinen/ihren Namen auf oder an dem Resultat des Auftrags oder in der Publizität in Bezug auf dieses -auf der für dieses Resultat üblichen Weise- anzugeben oder zu entfernen bzw. angeben oder entfernen zu lassen. Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, ohne die vorherige Zustimmung des Designers den Entwurf ohne Angabe des Namens des Designers zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen.

4.4
Sofern nicht anders vereinbart, bleiben die im Rahmen des Auftrags vom Designer erstellten (Originale der) Resultate (wie zum Beispiel Entwürfe, Entwurfsskizzen, Konzepte, Gutachten, Berichte, Kostenvoranschläge, Veranschlagungen, Leistungsbeschreibungen, Arbeitsvorlagen, Illustrationen, Fotos, Prototypen, Modelle, Schablonen, (Teil-) Produkte, Filme, (Audio- und Video-) Präsentationen, Quellcodes sowie andere Materialien oder (elektronische) Bestände u. dgl.) Eigentum des Designers, ganz gleich, ob diese dem Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden.

4.5
Sofern nicht anders vereinbart, sind nach Vollendung des Auftrags weder der Auftraggeber noch der Designer einander verpflichtet die verwendeten Materialien und Daten aufzubewahren.

5. Nutzung des Resultats

5.1
Wenn der Auftraggeber seine sich aus dem mit dem Designer abgeschlossenen Vertrag ergebenden Verpflichtungen vollständig erfüllt, erhält er das Gebrauchsrecht an dem Resultat des Auftrags gemäß dem vereinbarten Zweck. Wurden in Bezug auf den Zweck keine Vereinbarungen getroffen, beschränkt sich das Gebrauchsrecht auf den Gebrauch, für den der Auftrag (offensichtlich) erteilt wurde. Das Gebrauchsrecht ist ausschließlich, so- fern sich aus der Art des Vertrags nichts anderes ergibt oder nichts anderes vereinbart wurde.

5.2
Bezieht sich das Resultat auch auf Arbeiten, an denen Rechte Dritter bestehen, so treffen die Parteien ergänzende Vereinbarungen über die Regelung des Gebrauchs dieser Arbeiten.

5.3
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung das Resultat des Auftrags anzupassen oder auf eine vielseitigere bzw. andere als die vereinbarte Weise zu verwenden oder wiederzuverwenden bzw. dies von Dritten vornehmen zu lassen. Der Designer kann diese Zustimmung von Bedingungen abhängig machen, das Zahlen einer angemessenen Vergütung inbegriffen.

5.4
Falls ein vielseitigerer oder andersartiger Gebrauch – Änderung, Entstellung oder Umgestaltung des vorläufigen oder definitiven Resultats inbegriffen – nicht vereinbart wurde, hat der Designer Recht auf eine Vergütung wegen Verletzung seiner/ihrer Rechte von mindestens des Dreifachen des vereinbarten Honorars, jedenfalls auf eine Vergütung, die nach billigem Ermessen im Verhältnis zu der begangenen Verletzung steht, ohne im Übrigen andere Rechte zu verlieren.

5.5
Es ist dem Auftraggeber nicht (länger) gestattet, die zur Verfügung gestellten Resultate zu verwenden, und jedes dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags erteilte Gebrauchsrecht verfällt, es sei denn, die Folgen hiervon verstoßen gegen die Redlichkeit und Billigkeit :
a. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber seine sich aus dem Vertrag ergebenden (Zahlungs-) Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt oder sonst wie in Verzug ist;
b. wenn der Auftrag aus den in Artikel 8.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichneten Gründen vorzeitig beendet wird;
c. im Falle der Insolvenz des Auftraggebers, es sei denn, die betreffenden Rechte wurden gemäß Artikel 4.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Auftraggeber übertragen.

5.6
Der Designer ist unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers berechtigt, die Resultate für seine eigene Publizität, die Erlangung von Aufträgen und Werbezwecke – Wettbewerbe, Ausstellungen u. dgl. inbegriffen – zu verwenden und sie als Leihgabe zu übernehmen, wenn es sich um Resultate von körperlicher Beschaffenheit handelt.

6 Honorar und Nebenkosten

6.1
Der Designer hat Recht auf ein Honorar für die Ausführung des Auftrags. Dies kann sich nach einem Stundensatz berechnen oder eine Beratungsgebühr bzw. Pauschale sein, die zu dem Projektbetrag im Verhältnis steht oder nicht, oder aber eine andere zwischen den Parteien zu vereinbarende Vergütung.

6.2
Außer dem vereinbarten Honorar kommen auch die Aufwendungen, die dem Designer bei der Ausführung des Auftrags entstehen, wie zum Beispiel Büro -, Reise - und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausdrucke, Kopien, Druckfahnen, Muster, Prototypen, sowie die Bezahlung Dritter für Beratung, Produktion und Betreuung für eine Vergütung in Betracht. Diese Kosten werden möglichst vorab spezifiziert, es sei denn, es wurde ein Aufschlagsatz vereinbart.

6.3
Wenn der Designer infolge einer nicht rechtzeitigen oder versäumten Lieferung der vollständigen, tauglichen und deutlichen Daten bzw. Materialien oder durch einen geänderten oder inkorrekten Auftrag bzw. Briefing oder aber äußere Umstände gezwungen ist, zusätzliche oder andere Arbeiten auszuführen, werden diese Arbeiten aufgrund der üblichen vom Designer angewandten Honorartarifsätze gesondert bezahlt. Der Designer unterrichtet den Auftraggeber hierüber vorab, es sei denn, dies ist durch die Umstände nicht möglich oder die Art der Arbeiten lässt einen Aufschub nicht zu.

6.4
Wird die Ausführung des Auftrags verzögert oder unterbrochen durch Umstände, die dem Designer nicht anzurechnen sind, so ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Kosten die hierdurch entstehen, zu erstatten. Der Designer bemüht sich, die Kosten möglichst zu begrenzen.

7 Zahlung und Verzug

7.1
Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug, Verrechnung oder Verzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart oder auf der Rechnung ist etwas anderes angegeben.

7.2
Alle dem Auftraggeber gelieferten Sachen bleiben das Eigentum des Designers, bis alle Beträge, die der Auftraggeber aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags dem Designer schuldet, vollständig bezahlt sind.

7.3
Ist der Auftraggeber mit der Zahlung der geschuldeten Beträge insgesamt oder teilweise in Verzug geraten, so hat der Auftraggeber Verzugszinsen und außergerichtliche Inkassokosten zu zahlen, die auf mindestens 10% des Rechnungsbetrages ohne Mehrwertsteuer veranschlagt werden, mit einem Mindestbetrag von € 150,-.

7.4
Der Designer sorgt für eine rechtzeitige Rechnungsstellung. Der Designer ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber das vereinbarte Honorar und die Nebenkosten als Vorschuss, zwischenzeitlich oder periodisch in Rechnung zu stellen.

7.5
Der Designer ist berechtigt, die Auftragsausführung auszusetzen, wenn der Auftraggeber nach Ablauf der Zahlungsfrist trotz schriftlicher Aufforderung, die Zahlung nachträglich innerhalb von 14 Tagen zu tätigen, die Zahlung unterlässt oder aber wenn der Designer aus einer Mitteilung oder einer Verhaltensweise des Auftraggeber s zu schließen hat, dass die Zahlung unterbleibt.

8 Kündigung oder Auflösung des Vertrags

8.1
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne ein Verschulden bei der Vertragserfüllung durch den Designer oder kündigt der Designer den Vertrag wegen eines Verschuldens bei der Vertragserfüllung durch den Auftraggeber, so hat der Auftraggeber außer dem Honorar und den aus den bisher durchgeführten Arbeiten entstandenen Nebenkosten einen Schadenersatz zu zahlen. Verhaltensweisen des Auftraggebers, aufgrund derer von dem Designer billigerweise nicht mehr verlangt werden kann, dass er den Auftrag vollendet, werden in diesem Zusammenhang auch als ein Verschulden bei der Vertragserfüllung betrachtet.

8.2
Die Entschädigung gemäß dem vorherigen Absatz umfasst zumindest die Aufwendungen , die sich aus den vom Designer auf eigenen Namen für die Erfüllung des Auftrags eingegangen Verpflichtungen mit Dritten ergeben, sowie mindestens 30% des restlichen Teiles des Honorars, das der Auftraggeber bei vollständiger Erfüllung des Auftrags zu zahlen hätte.

8.3
Sowohl der Designer als auch der Auftraggeber haben das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen – wobei sämtliche geschuldeten Beträge sofort fällig werden – wenn ein Insolvenzverfahren, (vorläufiger) Zahlungsaufschub oder ein Schuldsanierungsverfahren der anderen Partei beantragt wird.

8.4 Bestehen die Arbeiten des Designers in der wiederholten Ausführung ähnlicher Arbeiten, so liegt ein Dauervertrag vor, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dieser Vertrag kann nur durch eine schriftliche Kündigung unter Berücksichtigung einer angemessenen Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten beendet werden. Während dieser Frist bezieht der Auftraggeber vom Designer weiterhin Arbeiten in dem üblichen Umfang oder aber er entschädigt diesen finanziell.

9 Garantien und Gewährleistungen

9.1
Der Designer garantiert, dass das Gelieferte von ihm oder in seinem Namen entworfen wurde und dass, falls an dem Resultat ein Urheberrecht besteht, er im Sinne des Urhebergesetzes als der Hersteller anzusehen ist und als Inhaber des Urheberrechts über den Entwurf verfügen kann. Der Designer garantiert, dass das Resultat des Auftrags zum Zeitpunkt des Zustandekommens, sofern ihm/ihr bekannt ist oder billigerweise bekannt sein muss, die Rechte Dritter nicht verletzt oder sonst wie unrechtmäßig ist.

9.2
Wenn der Auftraggeber die Resultate des Auftrags nutzt, schützt der Auftraggeber den Designer oder die vom Designer für den Auftrag eingeschalteten Dritten gegen alle Ansprüche Dritter, die sich aus den Anwendungen oder der Nutzung des Auftragsresultats ergeben. Dies berührt nicht die Haftung des Designers gegenüber dem Auftraggeber für die Nichterfüllung der Garantien gemäß dem vorherigen Absatz sowie die übrige Haftung gemäß Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.3
Der Auftraggeber schützt den Designer vor Ansprüchen in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien und/oder Daten, die bei der Ausführung des Auftrags verwendet werden.

10 Haftung

10.1
Der Designer ist im Falle eines Verschuldens bei der Vertragserfüllung zunächst schriftlich in Verzug zu setzen. Hierbei ist ihm eine angemessene Frist einzuräumen, damit er nachträglich seinen Verpflichtungen nachkommen oder aber etwaige Fehler beheben bzw. Schäden begrenzen oder beseitigen kann.

10.2
Der Designer haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für einen dem Designer zurechenbaren direkten Schaden. Die Haftung des Designers für indirekten Schaden, Folgeschaden, Gewinnausfall, versäumte Einsparungen, entstellte oder verloren gegangene Daten oder Materialien oder Schaden durch Betriebsaufgabe dabei inbegriffen, ist ausgeschlossen.

10.3
Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Designers vorliegt, ist die Haftung des Designers auf das Honorar des Designers für den Auftrag beschränkt, jedenfalls den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht. Dieser Betrag beläuft sich auf nicht mehr als € 5.000,-- und ist auf jeden Fall jederzeit auf höchstens den Betrag beschränkt, den der Versicherer dem Designer in vorkommenden Fällen zahlt. Der Betrag, für den der Designer in vorkommenden Fällen haftet, wird um die etwaigen Beträge vermindert, welche von dem Auftraggeber versichert wurden.

10.4
Jegliche Haftung verjährt nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftrag durch Vollendung, Kündigung oder Auflösung beendet worden ist.

11 Sonstige Bestimmungen

11.1
Wenn der Auftraggeber den gleichen Auftrag außer dem Designer auch anderen erteilen möchte oder wenn er den Auftrag bereits einem anderen erteilt hat, unterrichtet er den Designer unter Angabe des Namens dieser bzw. dieses anderen davon.

11.2
Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, irgendein Recht aus einem mit dem Designer abgeschlossenen Vertrag Dritten zu übertragen, ausgenommen bei Übertragung seines gesamten Unternehmens oder mit der schriftlichen Zustimmung des Designers.

11.3
Die Parteien sind zur Geheimhaltung von sämtlichen vertraulichen Informationen, Fakten und Umständen verpflichtet, die die Parteien im Rahmen des Auftrags voneinander oder aus anderer Quelle erfahren und von denen billigerweise zu vermuten ist, dass Veröffentlichung oder Mitteilung an Dritte dem Designer oder dem Auftraggeber Schaden zufügen könnte. An der Ausführung des Auftrags beteiligte Dritte sind ebenfalls verpflichtet, Fakten und Umstände, die von der anderen Partei stammen, vertraulich zu behandeln.

11.4
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder aufgehoben werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt in Kraft. Die Parteien beraten in diesem Falle miteinander, um neue Bestimmungen zur Ersetzung der unwirksamen oder aufgehobenen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei soweit möglich der Sinn und Zweck der unwirksamen oder aufgehobenen Bestimmungen berücksichtigt wird.

11.5
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Überschriften haben nur den Zweck, die Lesbarkeit zu fördern, und bilden keinen Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11.6
Auf den Vertrag zwischen Auftraggeber und Designer findet Deutsches Recht Anwendung. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich eine Schlichtung vereinbart haben, ist für alle Rechtsstreitigkeiten, die zwischen dem Designer und dem Auftraggeber entstehen, der gemäß dem Gesetz zuständige Richter oder der Richter in dem Gerichtsbezirk, in dem der Designer seinen Sitz hat, zuständig. Dies bleibt der Entscheidung des Designers überlassen.

Stand: Oktober 2022